Entsprechend der letztwilligen Anordnung der Eheleute Sandmann ist es der satzungsmäßige Zweck der Konsul Karl und Dr. Gabriele Sandmann Stiftung,

 hochbegabten Berliner Kindern durch finanzielle Zuwendungen
das Studieren an Universitäten zu ermöglichen.

Als „Berliner Kinder“ im Sinne dieses satzungsmäßigen Stiftungszwecks gelten Studierende, Promovierende oder junge Menschen mit konkreten Studienabsichten, die entweder in Berlin geboren und aufgewachsen sind oder aber vor Beginn einer Förderung durch die Stiftung mindestens acht Jahre in Berlin ansässig waren. Für die Erfüllung des Zwecks der Stiftung stehen die Erträgnisse des Stiftungsvermögens, das aus dem nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlass des zuletzt verstorbenen Konsul Karl Sandmann besteht, zur Verfügung. Innerhalb dieses vorgegebenen finanziellen Rahmens erfolgt die Förderung grundsätzlich durch die Gewährung von monatlichen – nicht rückzahlbaren – Stipendien an ausgewählte Studierende und Promovierende. Durch die Stipendien sollen die Studierenden und Promovierenden in die Lage versetzt werden, sich ohne Sorge um ihren notwendigen Lebensunterhalt intensiv ihrem Studium bzw. ihrer Promotion widmen zu können.

Die Stiftung fördert Stipendien maximal für die Regelstudienzeit und Promotionsstipendien in der Regel für zwei Jahre. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um ein halbes Jahr möglich.

Entsprechend dem satzungsmäßigen Zweck, das Studieren „zu ermöglichen“, setzt eine Förderung durch die Stiftung neben den überdurchschnittlichen Leistungen die soziale Bedürftigkeit der in die Förderung aufzunehmenden Studierenden und Promovierenden voraus.